LSt-Protokoll 2001, BMF 03.07.2001, 07 0101/15-IV/7/01
Im Kollektivvertrag für Wirtschaftstreuhänder wird geregelt, dass Fahrtkosten nur in Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel (Bahnfahrt) abgegolten werden. Hinsichtlich Kilometergeldersatz für die Verwendung des privaten Pkw gibt es keine Regelung.