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Fahrtkosten nach dem Kollektivvertrag für Wirtschaftstreuhänder

ARD 5230/32/2001 Heft 5230 v. 17.7.2001

LSt-Protokoll 2001, BMF 03.07.2001, 07 0101/15-IV/7/01

Im Kollektivvertrag für Wirtschaftstreuhänder wird geregelt, dass Fahrtkosten nur in Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel (Bahnfahrt) abgegolten werden. Hinsichtlich Kilometergeldersatz für die Verwendung des privaten Pkw gibt es keine Regelung.

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