Entwurf des BMF, dessen Gesetzwerdung abzuwarten bleibt
Die bisherigen Schillingbeträge für Werbungskostenpauschalien bestimmter Berufsgruppen in § 1 Z 1 bis Z 9 Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl 1993/32, werden für Zeiträume nach dem 31. 12. 2001 durch Eurobeträge ersetzt.