NÖ GKK, DG-InfoNr 2/2001, ..
Im Rahmen einer eigenen Sondervereinbarung wurde bis 30. 4. 2001 die Entlohnung von in Niederösterreich beschäftigten Teilzeitarbeitskräften abweichend vom Bundeskollektivvertrag geregelt. Ab 1. 5. 2001 gilt für teilzeitbeschäftigte Arbeiter im Gastgewerbe bundesweit (also auch für NÖ) Folgendes: