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§ 14 KV-Bauindustrie und -gewerbe

ARD 5230/14/2001 Heft 5230 v. 17.7.2001

( § 14 KV-Bauindustrie und -gewerbe ) Nach § 14 Pkt 3 Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe-Arbeiter verfallen sämtliche Ansprüche (hier: Trennungsgeld) - und nicht nur die über den gesetzlichen Abfertigungsanspruch hinausgehenden Abfertigungsansprüche -, wenn sie vom Arbeitnehmer nicht innerhalb von 8 Wochen nach Ablehnung durch den Arbeitgeber gerichtlich geltend gemacht werden. OLG Wien 22.12.1999, 10 Ra 252/99y, bestätigt durch OGH 26. 4. 2000, 9 Ob A 119/00s .

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