( § 23a Abs 3 AngG, § 3, § 5 MSchG) Die Zeiten der Beschäftigungsverbote für werdende Mütter nach § 3 MSchG und § 5 MSchG sind für die Beurteilung der zeitlichen Voraussetzungen des Abfertigungsanspruchs zu berücksichtigen, zumal eine dem § 15e Abs 2 MSchG (Nichtberücksichtigung des Karenzurlaubs bei dienstzeitabhängigen Ansprüchen) entsprechende Regelung für die Zeiten der Beschäftigungsverbote nach dem MSchG nicht existiert und für die Annahme einer die analoge Anwendung der Bestimmung des § 15e Abs 2 MSchG ermöglichenden planwidrigen Gesetzeslücke in diesem Zusammenhang keine rechtfertigende Grundlage besteht. OGH 04.10.2000, 9 Ob A 199/00f .