( § 23 AngG, § 2 ArbAbfG ) Ist die Beendigung des Dienstverhältnisses eines Arbeiters durch die witterungsbedingte Stilllegung des Betriebes in Zusammenhang mit der Zusage der Wiedereinstellung („Stempeln schicken“) erfolgt, kann die Nichteinhaltung der Wiedereinstellungsvereinbarung die Zusammenrechnung der früheren saisonal unterbrochenen Dienstverhältnisse nicht verhindern und hat keine Auswirkung auf den durch eine einvernehmliche Unterbrechung des Dienstverhältnisses erworbenen Abfertigungsanspruch. OGH 15.03.2000, 9 Ob A 58/00w .