Der OGH hat mit Urteil OGH 14. 3. 2001, 9 Ob A 310/00d , ARD 5219/12/2001, ausgesprochen, dass die Reisekostenregelung (Taggeldanspruch) nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte nicht auf Reisende anzuwenden ist, die ihre Tätigkeit üblicherweise außerhalb des Dienstortes entfalten. Da jene Arbeitnehmer somit keinen kollektivvertraglichen Anspruch auf Reisediäten und Kilometergeld haben, hätte für dennoch ausbezahlte Reisediäten der Dienstreisebegriff nach § 26 Z 4 EStG gegolten und wären bei Reisen, die regelmäßig zum selben Ort führen oder im selben Gebiet stattfinden, nach dem 5. Tag ausbezahlte Reisediäten steuer- und sozialversicherungspflichtig gewesen (vgl. aber Lohnsteuerprotokoll 2001. BMF 3. 7. 2001, 07 0101/15-IV/7/01, ARD 5230/31/2001, wonach für die Zeit bis 1. 7. 2001 keine rückwirkende Versteuerung zu erfolgen hat).