LSt-Protokoll 2001, BMF 03.07.2001, 07 0101/15-IV/7/01
Für ein Dienstverhältnis wird die Altersteilzeitregelung in Anspruch genommen. Die Arbeitszeit wird um 50% herabgesetzt, wobei während der ersten 3 Jahre weiterhin zu 100% gearbeitet und anschließend 3 Jahre keine Arbeitsleistung erbracht wird.