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§ 18 Abs 2 Z 2 GGG

ARD 5228/52/2001 Heft 5228 v. 10.7.2001

( § 18 Abs 2 Z 2 GGG ) Wird im Zuge eines Vergleichs anlässlich einer Klage um Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft an einem Grundstück ein Veräußerungsverbot - außer durch die Einräumung eines Vorkaufsrechtes - durch die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages von je 1 Mio S abgesichert, haben die Parteien ihr Interesse an dem Veräußerungsverbot mit diesem für die Gerichtsgebühr als Bemessungsgrundlage maßgeblichen Betrag bewertet. VwGH 16.12.1999, 98/16/0088. (Beschwerde abgewiesen)

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