( § 248b ASVG ) Die Möglichkeit einer Beitragsanrechnung für die Höherversicherung für Bergleute in einem knappschaftlichen Betrieb ist nur für Bergleute gegeben, die unfreiwillig aus der Beschäftigung im Bergbau ausgeschieden sind.
OGH 06.06.2000, 10 Ob S 150/00g