( § 6 DSG idF vor BGBl I 1999/191, § 27 AuslBG ) Werden vom HVSVT Auskünfte über als „Volontäre“ zum Kollektivvertragslohn beschäftigte ausländische Gastarbeiter an das Arbeitsmarktservice (Arbeitsinspektorat) übermittelt und von diesem in Hinblick auf deren bewilligungslose, strafbare Beschäftigung verwertet, kann darin keine rechtswidrige Rasterfahndung iSd § 6 DSG gesehen werden. VwGH 23.02.2000, 98/09/0217. (Beschwerde abgewiesen)