Verzugszinsen bei arbeitsrechtlichen Forderungen. Zinsen werden in der Praxis immer wieder vom Bruttobetrag und damit überhöht berechnet. Artikel von Dr. Thomas Rauch, Wien. (ASoK 2001/171, Heft 6)
Verzugszinsen bei arbeitsrechtlichen Forderungen. Zinsen werden in der Praxis immer wieder vom Bruttobetrag und damit überhöht berechnet. Artikel von Dr. Thomas Rauch, Wien. (ASoK 2001/171, Heft 6)