Todfallsabfertigung auf einzelvertraglicher Basis. Kritische Auseinandersetzung von Dr. Barbara Trost, Linz, mit OGH 9. 7. 1999, 9 Ob A 102/99m , ARD 5111/8/2000, die zum Ergebnis kommt, dass der OGH hier die Grenzen zwischen gesetzlicher bzw. kollektivvertraglicher und einzelvertraglicher Todfallsabfertigung verwischt habe. Diese Ungenauigkeit in der Begründung führe dazu, dass es scheint, als wolle der OGH grundsätzlich dem Arbeitnehmer bei Lebzeiten jegliche vertragliche Dispositionsmöglichkeit über vereinbarte Hinterbliebenenleistungen nehmen. Dem kann nicht so sein und eine Interpretation solcher Verträge nach dem am Zweck orientierten Auslegungsprinzip des § 881 Abs 2 ABGB wird auch in Zukunft helfen, unsachliche Beschränkungen der Vertragsfreiheit in solchen Fällen zu vermeiden. (ZAS 2001/80, Heft 3)