( § 67 Abs 3, § 35 Abs 1 ASVG ) Gesellschafter von Personengesellschaften, die nicht für Betriebsschuldigkeiten in Anspruch genommen werden und denen auch nicht der Gewinn vorwiegend zufällt, trifft mangels Dienstgebereigenschaft sozialversicherungsrechtlich keine Haftung.
VwGH 21.02.2001, 96/08/0026