( § 4 Abs 1 UrlG ) Eine unbezahlte Dienstfreistellung ist nicht auf den gesetzlichen Urlaub anrechenbar. ASG Wien 07.04.1999, 29 Cga 35/98y, rk. (ZAS Jud. 2/2001)
( § 4 Abs 1 UrlG ) Eine unbezahlte Dienstfreistellung ist nicht auf den gesetzlichen Urlaub anrechenbar. ASG Wien 07.04.1999, 29 Cga 35/98y, rk. (ZAS Jud. 2/2001)