vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 20 AngG

ARD 5226/38/2001 Heft 5226 v. 3.7.2001

( § 20 AngG ) Ein Arbeitnehmer darf in seiner Kündigungsfreiheit nicht stärker als der Arbeitgeber beschränkt werden. Dieses Verschlechterungsverbot darf auch nicht dadurch umgangen werden, dass dem kündigenden Arbeitnehmer für den Fall der Ausübung seines Kündigungsrechts ein finanzielles „Opfer“ in einem Ausmaß auferlegt wird, das die Kündigungsfreiheit wirtschaftlich in erheblichem Umfang beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall führte aber die vom Arbeitgeber gehandhabte Stichtagsregelung (Auszahlung des Bilanzgeldes nur an Arbeitnehmer, die am 28. 2. des Jahres bei ihm beschäftigt sind) dazu, dass der Arbeitnehmer in Hinblick auf seine Kündigung zum 31. 1. das volle Bilanzgeld für das vergangene Jahr sowie 1/12 des Bilanzgeldes des laufenden Jahres - einen Betrag, der höher als ein Bruttomonatsgehalt war - nicht ausbezahlt erhielt. Geht aber einem Dienstnehmer bei der Wahl des Kündigungstermines nahezu ein Monatslohn verloren, bedeutet dies eine starke Motivation, von einer beabsichtigten Kündigung vorläufig Abstand zu nehmen, und es ist daher von einer beträchtlichen Beeinträchtigung der Kündigungsfreiheit auszugehen. OLG Wien 27.11.2000 , 10 Ra 224/00k, Revision unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte