BMF 23.04.2001, EAS 1832
( § 1 EStG, Art 8 DBA-BRD ) Erbringt eine österreichische Musikgruppe in Deutschland künstlerische Leistungen iSd Art 8 Abs 2 letzer Satz DBA-Deutschland, steht das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Vergütungen Deutschland zu. Sind die Leistungen als gewerblich zu qualifizieren, ist das Besteuerungsrecht Österreich zugeteilt.