Verordnung des BMF 12. 6. 2001
Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten
Die Einführung des Euro zum 1. 1. 2002 erfordert aus Gründen der Rechtssicherheit, Transparenz und Praktikabilität nicht nur die Anpassung von Gesetzen sondern auch von Verordnungen. Mit dem vorliegenden Entwurf einer Euro-Steuerumstellungsverordnung werden im Wesentlichen alle zum 1. 1. 2002 noch erforderlichen Änderungen von Schilling-Beträgen in Euro-Beträge in folgenden Verordnungen vorgenommen: