( § 39 AlVG ) Sind bei einem Kind, das „fremdelt“, bei Inanspruchnahme einer Unterbringungsmöglichkeit Entwicklungsschäden zu befürchten, ist diese Unterbringungsmöglichkeit in Zusammenhang mit einem Anspruch auf Sondernotstandshilfe ungeeignet.
VwGH 20.12.2000, 96/08/0164