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Sondernotstandshilfe und Unterbringungsmöglichkeit

ARD 5224/14/2001 Heft 5224 v. 26.6.2001

( § 39 Abs 1 Z 2 AlVG, § 1 Abs 2 SNH-VO ) Betreuungspflichten für andere Kinder und die von der Öffnungszeit einer Unterbringungsmöglichkeit abweichende Arbeitszeit bestimmter Berufsgruppen sind für einen Anspruch auf Sondernotstandshilfe nicht zu berücksichtigen.

VwGH 09.03.2001, 2000/02/0208

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