( § 122 Abs 1 Z 3 ArbVG ) Der Entlassung eines Betriebsratsmitgliedes wegen unberechtigter Inanspruchnahme einer „Mitarbeiteraktion“ wird keine Zustimmung erteilt, wenn der Arbeitgeber selbst den Eindruck erweckt, dass er der Einhaltung der in diesem Zusammenhang getroffenen Vorschrift kein besonderes Gewicht zumisst.
OGH 25.01.2001, 8 Ob A 226/00v