Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen mit 1. 7. 2001. Gemäß § 31a Gerichtsgebührengesetz sind die Gerichtsgebühren um 10% anzuheben, wenn der Verbraucherpreisindex gegenüber der der letzten Festsetzung zugrunde liegenden Indexzahl um 10% gestiegen ist. Verordnung des BMJ; BGBl II 2001/213, ausgegeben am 12. 6. 2001.