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§ 82a GewO

ARD 5223/13/2001 Heft 5223 v. 22.6.2001

( § 82a GewO ) Die Austrittsgründe für Arbeiter sind in § 82a GewO taxativ aufgezählt. ASG Wien 15.07.1999, 25 Cga 159/98d, rk. (Slg. 11.907)

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