Due diligence und Gewährleistung beim Unternehmenskauf. Artikel von Prof. Dr. Holger Fleischer und Dr. Thorsten Körber, Göttingen/BRD, wonach es einem Unternehmenskäufer in aller Regel nicht zum Nachteil gereicht, wenn er keine due diligence durchführt. Weder lässt sich daraus ein Verlust der Käuferrechte ableiten, noch wird man darin im Rahmen der culpa in contrahendo einen Aufklärungsverzicht oder ein Mitverschulden des Käufers erblicken können.