( § 26, § 46 FLAG ) Wird die Familienbeihilfe vom Finanzamt ausbezahlt, steht dies einer Rückzahlung eines Übergenusses an Familienbeihilfe auch dann nicht entgegen, wenn der Übergenuss ausschließlich auf einer Fehlleistung des Finanzamtes beruht.
VwGH 25.01.2001, 2000/15/0183