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Gleichheitswidrigkeit der pauschalierten Anrechnung des Unterhaltsanspruchs im Ausgleichszulagenrecht

ARD 5217/17/2001 Heft 5217 v. 23.5.2001

( § 292, § 294 ASVG ) Die Hinzurechnung eines pauschalen Unterhalts zum Nettoeinkommen des Pensionsberechtigten bei Feststellung des Anspruchs auf Ausgleichszulage, der auch nicht zumindest der als Durchschnittsfall anzusehenden Berechnung mit der Formel „40% des Familieneinkommens abzüglich des Eigeneinkommens“ entspricht, widerspricht vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund der Zulässigkeit gesetzlicher Durchschnittsbetrachtungen dem Gleichheitssatz und ist auch nicht mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung zu rechtfertigen.

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