Bundesgesetz, mit dem das Gewährleistungsrecht im ABGB und im Konsumentenschutzgesetz sowie das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz - GewRÄG)
BGBl I 2001/48, ausgegeben am 8. 5. 2001
Zur Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 25. 5. 1999 [zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter] (Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie) wird das österreichische Gewährleistungsrecht nach dem ABGB und KSchG ab 1. 1. 2002 angepasst.