( § 42 Abs 2 Z 1 Wr. VBO ) Das Urteil des OLG Wien 21. 6. 2000, 7 Ra 50/00z, ARD 5194/21/2001, betreffend die Kündigung einer Krankenschwester unter Entfall der Abfertigung wegen gröblicher Verletzung ihrer Dienstpflichten (hier: 11/2-stündiges Verlassen des Arbeitsplatzes im Nachtdienst), wurde bestätigt. OGH 20.12.2000, 9 Ob A 264/00i .