( § 10 Abs 1 EStG ) Bei Erwerb einer zahnärztlichen Praxis kann auch dann kein Investitionsfreibetrag (IFB) geltend gemacht werden, wenn man als wesentliche Grundlage des Betriebes nicht nur den Patientenstock, sondern auch die Kassenverträge ansieht und die technische Ausrüstung vom Betriebsveräußerer angemietet wird.
VwGH 31.01.2001, 95/13/0284