( § 255 ASVG, § 21 Abs 1 StGB ) Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB indiziert noch keine Invalidität in dem Sinne, dass im Sozialrechtsverfahren ohne weiteres vom Vorliegen von Invalidität auszugehen wäre.
OGH 19.09.2000, 10 Ob S 240/00t