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Keine Anrechnung von Ersparnissen und möglichen Einkünften auf Notstandshilfe

ARD 5214/18/2001 Heft 5214 v. 11.5.2001

( § 33 AlVG, § 5 NHV ) Ersparnisse, die zum Ankauf eines Hauses verwendet wurden, und der Verzicht auf Mieteinnahmen aus diesem Haus, um es für sich und seine Familie zu nutzen, stehen einem Anspruch auf Notstandshilfe nicht entgegen, soweit dieser Verzicht nicht rechtsmissbräuchlich erfolgt.

VwGH 20.12.2000, 95/08/0107

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