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§ 26, § 32, § 34 Abs 2 GewStG

ARD 5213/35/2001 Heft 5213 v. 8.5.2001

( § 26, § 32, § 34 Abs 2 GewStG ) Erstreckt sich ein Tunnelbau über mehrere Gemeinden, ist der unter Zugrundelegung der Lohnsumme berechnete Steuermessbetrag durch den Unternehmer auf die beteiligten Gemeinden in entsprechender Anwendung des § 32 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und § 33 GewStG zu zerlegen. Kommt es zu einer Vereinbarung iSd § 34 Abs 2 GewStG zwischen den hebepflichtigen Gemeinden und dem Gewerbesteuerpflichtigen, ist eine Aufteilung nach dem Anteil der Tunnellänge in jeder Gemeinde an der Gesamtlänge des Tunnels vorzunehmen. VwGH 23.10.2000, 97/17/0119. (Beschwerde abgewiesen)

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