( § 7 Z 1 GewStG ) Die Fremdfinanzierung einer Mietzinsvorauszahlung für 20 Jahre in Form von wiederkehrenden und nach Ablauf neu zu begründenden Barvorlagen von zum Teil wechselnden Gläubigern stellt eine Dauerschuld iSd § 7 Z 1 GewStG dar.
VwGH 19.07.2000, 97/13/0231