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BGBl II 2001/164

ARD 5212/3/2001 Heft 5212 v. 3.5.2001

Verordnung des BMWA über die Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern in der Landwirtschaft betreffend Festlegung eines Kontingents in Höhe von 4.745. Die Beschäftigungsbewilligungen der ausländischen Erntehelfer dürfen 6 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 11. 2001 enden. BGBl II 2001/164, ausgegeben am 20. 4. 2001.

Anm.: Siehe hiezu BGBl II 2001/232, ARD 5227/4/2001, betreffend weitere Kontingente.

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