( § 2 Abs 3 EStG ) Kann bei einem Steuersparmodell mit stillen Beteiligungen, das von vornherein nur auf 3 Jahre ausgelegt war, innerhalb dieses Zeitraumes kein Gesamtgewinn erzielt werden, liegt auch dann keine Einkunftsquelle, sondern Liebhaberei vor, wenn den Beteiligten ein Mindestgewinnanteil garantiert wurde.
VwGH 26.09.2000, 98/13/0012