( § 12 Abs 6 lit b AlVG, Art 7 B-VG ) Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, bei Umschreibung der dem Bezug von Arbeitslosengeld unschädlichen geringfügigen Beschäftigung bei Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes durch eine pauschale Einheitswertgrenze zwischen dem Betrieb durch den Eigentümer oder durch einen Pächter zu unterscheiden.
VfGH 03.10.2000, G 30/00