Änderung der Wiener Sperrzeitenverordnung 1998 betreffend die Vereinheitlichung der Sperrstunden und Aufsperrstunden für Hotels, Gasthäuser, Restaurants, Kaffeehäuser und -konditoreien, Eissalons u.a. (Sperrstunde 2 Uhr, Aufsperrstunde 6 Uhr) ab 10. 4. 2001. Die bisherigen Regelungen für Bars, Branntweinschenken und „übrige Betriebsarten“ wie Würstelstände und Imbissstuben bleiben bestehen. Verordnung des Landeshauptmannes; LGBl f. Wien 2001/25, 25. Stück, ausgegeben am 9. 4. 2001. (