( § 1162, § 863 ABGB ) Hat ein Arbeitgeber durch Ausdrucke der Journalkassenabschlüsse des Vortages die Manipulationen eines Arbeitnehmers bei der Eingabe erkannt und war ihm auch die Höhe der Kassendifferenz bekannt, ist die Entlassung bei sonstigem Verzicht auf das Entlassungsrecht auch dann unverzüglich auszusprechen, wenn er am gleichen Tag eine Auslandsreise antritt. OLG Wien 27.09.2000, 9 Ra 102/00m.