( § 2 Abs 1 Z 2, § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG ) Wird unter Lebenden ein Sparbuch ohne Errichtung eines Notariatsaktes übergeben, liegt keine Schenkung auf den Todesfall vor und die Befreiung von der Erbschaftssteuer gemäß § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG kommt nicht zur Anwendung.
VwGH 28.09.2000, 2000/16/0089