( § 500 ASVG ) Das Fehlen jeglicher Angaben über das zeitliche Ausmaß der - in einem die begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten iSd § 500 ASVG betreffenden Verfahren, - vom Begünstigungswerber genannten Tätigkeiten berechtigt die Behörde nicht, „in freier Beweiswürdigung“ anzunehmen, dass Tätigkeiten iSd § 223 Abs 1 lit d GSVG 1938 nicht überwiegend verrichtet worden sind. Insoweit kann sie sich auch nicht auf Erfahrungssätze allgemeiner Art stützen. Es entspricht nämlich nicht gerade der Lebenserfahrung, dass in einem Verkaufsgeschäft die zeitlich überwiegenden Tätigkeiten der dort zum Verkauf Beschäftigten in der Reinigung des Geschäftes und in der Warensortierung bestanden hätten. VwGH 31.05.2000, 96/08/0225. (Bescheid aufgehoben)