( § 35 ASVG ) Wer Dienstgeber eines verpachteten insolventen Unternehmens und Schuldner der Versicherungsbeiträge bei zwischen Pächter und Verpächter vereinbarter und behaupteter Arbeitskräfteüberlassung ist, richtet sich nach der den Dienstnehmern gegenüber zum Ausdruck gebrachten Absicht.
VwGH 20.09.2000, 97/08/0400