( § 1162 ABGB ) Auch wenn ein Arbeitnehmer seinen Krankenstand dem Arbeitgeber nicht gemeldet hat, liegt darin kein „wichtiger Grund“ iSd § 1162 ABGB, der zur Auflösung eines Dienstverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist rechtfertigt, da die Rechtsprechung zur Konkretisierung dieses unbestimmten Gesetzesbegriffs auf die in Sondergesetzen (§ 26 AngG, § 82a GewO 1859) aufgezählten Beispiele verweist. Selbst dass der Arbeitnehmer durch eine Nichtmeldung gegen § 4 Abs 1 EFZG verstößt, ist für sich allein nicht geeignet, einen Entlassungsgrund darzustellen. OLG Wien 11.04.2000, 9 Ra 165/99x.