vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlassung wegen Untersuchungshaft

ARD 5208/15/2001 Heft 5208 v. 13.4.2001

( § 27 Z 5, § 8 Abs 8 AngG, § 82 lit i GewO ) Eine vor Ablauf von 14 Tagen nach Verhängung der Untersuchungshaft über einen Arbeitnehmer ausgesprochene Entlassung ist unwirksam.

ASG Wien 5. 2. 2001, 25 Cga 125/00k

Untersuchungshaft als Entlassungsgrund

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte