( § 119, § 120, § 138 ASVG ) Besteht bei einem Versicherten schon seit Jahren eine beidseitige Innenohrschwerhörigkeit, ist von einem Krankenversicherungsleistungen ausschließenden, nicht besserungsfähigen Gebrechen auszugehen, für das kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
OGH 25.07.2000, 10 Ob S 148/00p