NÖ GKK, DG-InfoNr 1/2001, März 2001
Durch das SRÄG 2000, BGBl I 2000/101, ARD 5121/1/2000 und ARD 5148/1/2000, wurden die gesetzlichen Bestimmungen zum Altersteilzeitgeld in § 27 AlVG für Vereinbarungen, deren Laufzeit nach dem 30. 9. 2000 beginnt, wesentlich geändert. Die folgenden Punkte sollen daher der Klarstellung hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung einzelner Entgeltbestandteile dienen.