( § 73, § 74 ArbVG ) Die Revision gegen das Berufungsurteil des OLG Innsbruck 11. 5. 1999, 3 R 59/99x, mit dem das Urteil des LG Innsbruck 28. 9. 1999, 44 Cga 33/98h, ARD 5080/34/99, betreffend Revisionsrechte der Arbeiterkammer hinsichtlich einer zum Betriebsratsfonds gehörenden Sterbekasse bestätigt wurde, wurde mangels Vorliegen erheblicher Rechtsfragen zurückgewiesen. OGH 13.07.2000, 6 Ob 251/99a.