(§ 27 Z 1 AngG) Liegt die Weitergabe des Gerüchts durch einen leitenden Angestellten, der Geschäftsführer hätte schon zwei Unternehmen in den Konkurs geführt, zwar bereits 2 Jahre zurück, ist dieses jedoch kurz vor dem Ausspruch der Entlassung wieder neu aufgeflammt, ist darin - verbunden mit der vorsätzlichen Täuschung des Geschäftsführers bei der versuchten Aufklärung des Entstehens dieser Gerüchte - ein Vertrauensunwürdigkeit begründendes Verhalten zu erblicken. OGH 20.12.2000, 9 Ob A 271/00v , in Bestätigung von OLG Wien 21. 6. 2000, 7 Ra 365/99v, ARD 5151/35/2000, und ASG Wien 9. 6. 1999, 33 Cga 113/98y, ARD 5104/7/2000.