(§ 863 ABGB, § 26 AngG) Das Urteil des OLG Wien 26. 7. 2000, 7 Ra 186/00z, ARD 5186/23/2001, betreffend vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers durch „Hinknallen“ der Geschäftsschlüssel auf das Pult und anschließendes kommentarloses Verlassen des Geschäfts nach Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber, wurde bestätigt. OGH 06.12.2000, 9 Ob A 283/00h .