( § 901 ABGB ) Das Urteil des OLG Wien 30. 3. 2000, 7 Ra 286/99a, ARD 5175/1/2000, betreffend Rückzahlung der Anschaffungskosten für den bisherigen Firmen-Pkw, die dem Arbeitnehmer in Form einer freiwilligen Abfertigung gewährt wurden, infolge des Wechsels des Arbeitnehmers zum Konkurrenzunternehmen, wurde in der Weise abgeändert, dass der Arbeitnehmer im Falle der Nichterfüllung der vereinbarten Bedingung, für den Arbeitgeber als selbständiger Handelsvertreter weiterhin tätig zu sein, das Eigentum am Kfz (hier: im Wert von S 120.000.-) dem Arbeitgeber rückübertragen muss, er aber nicht - unabhängig vom Wert des Kfz - den gesamten ihm ausgezahlten Betrag (hier: S 160.530,-) wieder zurückzuzahlen hat. OGH 0 8.11.2000, 9 Ob A 215/00h .