( § 1 NoVAG, Art 33 6. RL 77/388/EWG ) Das mit dem Abgabenänderungsgesetz 1991, BGBl 1991/695, eingeführte Normverbrauchsabgabegesetz unterwirft die Erstanschaffung von Pkw und Krafträdern bzw. deren Erstzulassung im Inland (Eigenimport) der Normverbrauchsabgabe, wobei diese Abgabe den Kauf von verbrauchsarmen Fahrzeugen begünstigen soll. Die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe als eine nicht die wesentlichen Merkmale einer Mehrwertsteuer aufweisende Abgabe verstößt nicht gegen die ab dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ab 1. 1. 1995 geltendes Recht darstellende 6. MwSt-RL.